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20. Dez. 2024

Eurex

Geldmarktderivate: Anpassung der Liquidity Provider-Programme für Three-Month EURIBOR Futures und Three-Month Euro STR Futures und zeitlich begrenzter Entgelterlass, Verlängerung der Entgeltbefreiung für Services im Rahmen des Anschlussvertrages der Eurex Frankfurt AG

Eurex-Rundschreiben 130/24 Geldmarktderivate: Anpassung der Liquidity Provider-Programme für Three-Month EURIBOR Futures und Three-Month Euro STR Futures und zeitlich begrenzter Entgelterlass, Verlängerung der Entgeltbefreiung für Services im Rahmen des Anschlussvertrages der Eurex Frankfurt AG

1.  Einführung

Die Vorstände der Eurex Frankfurt AG und der Eurex Clearing AG haben folgenden Beschluss mit Wirkung zum 1. Januar 2025 gefasst:

  • Das Product Specific Supplement „Fixed Income 17 – Three-Month Euribor Futures and Three-Month Euro STR Futures“ wird, wie aus dem Anhang ersichtlich, geändert.

Der Vorstand der Eurex Frankfurt AG hat folgenden Beschluss mit Wirkung zum 1. Januar 2025 gefasst:

  • Zeitlich begrenzter Erlass der Entgelte unter dem Anschlussvertrag der Eurex Frankfurt AG für bis zu den ersten zwei Full High-Frequency ETI Sessions für sich qualifizierende Handelsteilnehmer bis zum 31. Dezember 2025.

Der Vorstand der Eurex Clearing AG hat folgenden Beschluss mit Wirkung zum 1. Januar 2025 gefasst:

  • Erlass der Transaktionsentgelte auf M-, P- und A-Accounts für Futures-Kontrakte auf Three-Month EURIBOR- (FEU3), Three-Month Euro STR- (FST3) und One-to-Four-Year Euribor Mid-Curve-Optionskontrakte (OEM 1-4) gemäß Ziffer 3.1 der Price List of Eurex Clearing AG.
  • Der Entgelterlass auf dem M-Account wird bis zum 30. Juni 2025 verlängert, der Entgelterlass auf den P- und A-Accounts läuft bis Ende März 2025.

2.  Erforderliche Tätigkeiten

Liquidity Provider sollten ihr Quotierungsverhalten entsprechend anpassen.

3.  Details der Initiative

A. Product Specific Supplement (PSS) „Fixed Income 17 – Three-Month Euribor Futures and Three-Month Euro STR Futures”

Die Änderungen betreffen vor allem die zum 1. Juli 2024 ursprünglich eingeführte, zusätzliche Incentive-Komponente basierend auf dem Open Interest in Three-Month Euro STR Futures, wie im Abschnitt 4.1 des PSS „Fixed Income 17 - Three-Month Euribor Futures und Three-Month Euro STR Futures" beschrieben. Diese Komponente wird mit Wirkung zum 1. Januar 2025 um den Monat Januar 2025 mit aktualisierten Parametern verlängert.

B. Zeitlich begrenzter Erlass der Entgelte für Services unter dem Anschlussvertrag

Allen Handelsteilnehmern, die sich gemäß der Teilnahmebedingung unter Ziffer 4.1 des PSS „Fixed Income 17 – Three-Month Euribor Futures and Three-Month Euro STR Futures“ – in der jeweils gültigen Fassung – qualifiziert haben, wird das Entgelt für ihre ersten Full High-Frequency ETI Sessions für jedes der Produkte (Three-Month EURIBOR Futures (Produkt-ID: FEU3) und Three-Month Euro STR Futures (Produkt-ID: FST3)) ab dem 1. Januar 2025 für den Monat erlassen, in dem die Teilnahmebedingung erfüllt wurde. Diese Änderungen gelten als genehmigt, wenn ihnen der Liquidity Provider nicht innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen nach Bekanntgabe dieses Rundschreibens gemäß Ziffer 4 (2) des Liquidity Provider Agreements gegenüber Eurex Frankfurt AG und Eurex Clearing AG widerspricht.

Dieser Entgelterlass für „FEU3“ und „FST3“ gilt bis zum 31. Dezember 2025. Eurex Frankfurt AG behält sich das Recht vor, diese Incentivierung jederzeit mit einer Frist von einem Monat zu kündigen oder anzupassen.

C. Zeitlich begrenzter Erlass von Transaktionsentgelten für Transaktionen auf dem M-, P- und A-Account

Ab dem 1. Januar 2025 erlässt Eurex Clearing AG die Entgelte für Transaktionen auf dem M-, P- und A-Account für Futures-Kontrakte auf den Three-Month EURIBOR (Produkt-ID: FEU3) und den Three-Month Euro STR-(Produkt-ID: FST3), für Optionen auf Three-Month EURIBOR Futures (Produkt-ID: OEU3) und Optionskontrakte auf den One-to Four-Year Euribor Mid-Curve (Produkt-IDs: OEM1-4) gemäß Ziffer 3.1 der Price List of Eurex Clearing AG. Dieser Entgelterlass gilt vom 1. Januar 2025 bis zum 31. März 2025 für Transaktionen auf dem P- und A-Account. Für Transaktionen auf dem M-Account gilt dieser Entgelterlass vom 1. Januar 2025 bis zum 30. Juni 2025.

 Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn ihnen der Liquidity Provider nicht innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen nach Bekanntgabe dieses Rundschreibens gemäß Ziffer 4 (2) des Liquidity Provider Agreements gegenüber Eurex Frankfurt AG und Eurex Clearing AG widerspricht.

Die aktuelle Version der PSS-Dokumente ist auch im PDF-Format auf der Eurex-Website www.eurex.com​ unter dem folgenden Link abrufbar (nur in Englisch):

Trade > Market-Making and Liquidity provisioning

Anhang (nur in Englisch):

  • Angepasstes PSS „Fixed Income 17 – Three-Month Euribor Futures and Three-Month Euro STR Futures”


Weitere Informationen

Empfänger: 

Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren 

Zielgruppen: 

Front Office/Handel, Middle + Backoffice, IT/System Administration, Revision/Security Coordination 

Verweis auf Rundschreiben:

Eurex-Rundschreiben 080/23, 099/23 und 078/24

Kontakt: 

Market Development & Pricing, eurex.pricing@eurex.com

Web: 

Trade > Market-Making and Liquidity provisioning

Autorisiert von: 

Dr. Randolf Roth



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