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10. Apr. 2025

Eurex

FX-Derivate: Währungsderivate: Einführung von FX-Futures auf neuseeländische und kanadische Währungspaare

Eurex-Rundschreiben 030/25 FX-Derivate: Währungsderivate: Einführung von FX-Futures auf neuseeländische und kanadische Währungspaare

1.  Einführung

Die Geschäftsführung der Eurex Deutschland hat folgende Beschlüsse mit Wirkung zum 12. Mai 2025 gefasst:

  • Einführung von drei FX-Futures auf neuseeländische und kanadische Währungspaare
  • Anpassung der Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland (nachfolgend: "Kontraktspezifikationen") gemäß Anhängen 2 und 3.

Der Vorstand der Eurex Frankfurt AG hat folgenden Beschluss mit Wirkung zum 12. Mai 2025 gefasst:

  • Anpassung des Liquidity Provider-Programms für FX-Futures und Rolling Spot Futures, gemäß dem Anhang 4.

Start der Produktion: 12. Mai 2025

Dieses Rundschreiben enthält alle Informationen zur Einführung der neuen Produkte sowie die geänderten Abschnitte der relevanten Regelwerke der Eurex Deutschland. 

2.  Erforderliche Tätigkeiten

Für die Teilnahme ist keine Aktion erforderlich.

3.  Details

A. Produktüberblick

Bitte entnehmen Sie die Produktdetails dem Anhang 1.

B. Kontraktspezifikationen und Produktparameter 

Die allgemeinen Produktparameter können Sie dem Anhang 1 entnehmen.

Die detaillierten Kontraktspezifikationen finden Sie in den Anhängen 2 und 3.

Die Vollversion der aktualisierten Kontraktspezifikationen wird ab Handelsbeginn auf der Eurex-Website www.eurex.com veröffentlicht unter:

Rules & Regs > Eurex-Regelwerke > 03. Kontraktspezifikationen

C. Zulassung zu den T7-Entry-Services (TES)

Die neuen Produkte werden zu den T7-Entry-Services (TES) zugelassen. Bitte entnehmen Sie die Mindestgröße für Block Trades auf Produktebene den Kontraktspezifikationen in Anhang 2.

Eine Übersicht der für die Produkte zur Verfügung stehenden T7-Entry-Funktionalitäten sowie detaillierte Angaben auf Einzelproduktbasis hinsichtlich deren Verfügbarkeit, Nutzungsmöglichkeiten und Mindesteingabe-größen zu den verschiedenen T7-Entry-Funktionalitäten finden Sie auf der Eurex-Website unter diesem Link: 

Daten > Handels-Files > T7 Entry Service-Parameter

D. Risikoparameter

Die Risikoparameter der neuen Produkte entnehmen Sie bitte ab Handelsstart der Eurex-Website unter dem Link:

Daten > Clearing-Files > Risikoparameter und Initial Margins

und der Eurex Clearing-Website www.eurex.com/ec-en/ unter dem folgenden Link:

Services > Risk parameters

Dort finden Sie auch eine aktuelle Liste mit Details zu Prisma-fähigen Eurex-Produkten.

E. Entgelt für exzessive Systemnutzung und Order-Transaktions-Verhältnis

Das Entgelt für exzessive Systemnutzung („Excessive System Usage Fee“) und das Order-Transaktions-Verhältnis („Order to Trade Ratio“) für die neuen Produkte wurden entsprechend den bestehenden Produkten definiert. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Eurex-Website www.eurex.com unter den folgenden Links:

Rules & Regs > Entgelt für exzessive Systemnutzung

Rules & Regs > Order-Transaktions-Verhältnis

F. Mistrade-Parameter und Positionslimite

Die Mistrade Ranges und Positionslimite für die neuen Produkte werden ab dem Handelsstart auf der Eurex-Website unter dem folgenden Link veröffentlicht:

Märkte > Produktüberblick

G. Transaktionsentgelte

Bitte entnehmen Sie die Transaktionsentgelte für die neuen Produkte dem Preisverzeichnis der Eurex Clearing AG (nur in Englisch) auf der Eurex Clearing-Website www.eurex.com/ec-en/​ unter dem folgenden Link:

Rules & Regs > Eurex Clearing Rules & Regulations > 3. Price List

H. Vendorenkürzel

Die Vendorenkürzel für die neuen Produkte entnehmen Sie bitte ab Handelsstart der Eurex-Website unter dem Link: 

Märkte > Produktüberblick > Vendor Codes

I. Liquiditätsbereitstellung

Bitte entnehmen Sie die Details des „Product Specific Supplement“ in Anhang 4. Einen Überblick zum Market-Making und zur Liquiditätsbereitstellung an Eurex finden Sie auf der Eurex-Website unter dem folgenden Link (nur in Englisch):

Trade > Market-Making and Liquidity provisioning

Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntgabe dieses Rundschreibens gemäß Ziffer 4 (2) der Liquiditätsanbietervereinbarung gegenüber der Eurex Frankfurt AG und der Eurex Clearing AG widersprochen wird.

Anhänge:

  • 1 – Produktdetails
  • 2 – Geänderte Abschnitte der Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland
  • 3 – Geänderte Abschnitte der Annexe zu den Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland
  • 4 – Product Specific Supplement (PSS) "FX Futures and FX Rolling Spot Futures – Foreign Exchange 01"


Weitere Informationen
 

Empfänger: 

Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren 

Zielgruppen: 

Front Office/Handel, Middle + Backoffice, IT/System Administration, Revision/Security Coordination 

Kontakt: 

client.services@eurex.com

Web: 

www.eurex.com

Autorisiert von:

Jonas Ullmann


Marktstatus

XEUR

20 April 2025

3:14:52 AM


Production Newsboard

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Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

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