Freiverkehrsausschuss

Ausschuss der Börse, der über die Aufnahme von Wertpapieren in den Freiverkehr entscheidet.

Der Freiverkehrsausschuss kann einen Zulassungsantrag zur Aufnahme eines Wertpapiers in den Freiverkehr ablehnen, wenn Voraussetzungen für die Bildung eines börsenmäßigen Marktes für das Wertpapier nicht erfüllt werden oder die Aufnahme den Anlegerschutz beeinträchtigen bzw. allgemeine Interessen verletzen würde.

Bestimmungen zur Arbeit des Freiverkehrsausschusses sind in den Richtlinien für den Freiverkehr in der jeweiligen Börsenordnung und im Börsengesetz § 78 geregelt.