Verschiebung der Einführung von Xetra Midpoint; Änderungen der Regelwerke der Frankfurter Wertpapierbörse

Datum: 21. Nov. 2024

051/2024 Verschiebung der Einführung von Xetra Midpoint; Änderungen der Regelwerke der Frankfurter Wertpapierbörse Xetra-Rundschreiben 051/24

1.  Einführung

Dieses Rundschreiben informiert Sie über die Änderungen in den Regelwerken der Frankfurter Wertpapierbörse („FWB“) durch die Dreiundzwanzigste Änderungssatzung zur Börsenordnung für die FWB („BörsO“), die Dreizehnte Änderungssatzung zu den Bedingungen für Geschäfte an der FWB („Bedingungen für Geschäfte“), die Achte Änderungssatzung zur Handelsordnung für den Freiverkehr an der FWB („HandelsO“), die Sechzehnte Änderungssatzung zur Gebührenordnung für die FWB („GebührenO“) und die Fünfte Änderungssatzung zur Zulassungsordnung für Börsenhändler an der FWB („BörsenHZulassungsO“).

Die Änderungen in den Regelwerken bezüglich Xetra Midpoint treten zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft, der gesondert kommuniziert wird (siehe Abschnitt 3.A). Die übrigen Änderungen treten am 25. November 2024 in Kraft.

Die oben genannten Änderungssatzungen sind diesem Rundschreiben angehängt. Die geänderten Regelwerke inklusive der Änderungssatzungen sind auf der Xetra-Website www.xetra.com unter dem folgenden Link abrufbar: Regelwerke der FWB.

Datum des Inkrafttretens der Regelwerksänderungen: 25. November 2024

2.  Erforderliche Tätigkeiten

Es sind keine besonderen Tätigkeiten seitens der Teilnehmer erforderlich.

3.  Details

A. Einführung des Handelsmodells Xetra Midpoint

Für die Einführung des neuen Handelsmodells Xetra Midpoint ist eine Ausnahmegenehmigung der Hessischen Börsenaufsicht erforderlich. Diese liegt der FWB derzeit noch nicht vor. Mit Erhalt einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung wird an der FWB das neue Handelsmodell „Xetra Midpoint“ eingeführt. Der Zeitpunkt der Einführung wird gesondert kommuniziert. Dieses ermöglicht Handelsteilnehmern der FWB, Geschäfte zum mittleren Preispunkt zwischen dem zum Zeitpunkt der Ausführung der Orders besten Geld- und Briefkurs aus dem Xetra-Orderbuch zu tätigen. Zur Einführung müssen die BörsO und die Bedingungen für Geschäfte geändert werden.

Im Rahmen des Handelsmodells Xetra Midpoint sollen vier neue Ordertypen in die BörsO aufgenommen werden: Limit Sweep Orders, Market Sweep Orders, Limit Midpoint Orders und Market Midpoint Orders. Bei Eingabe gelangen die vorgenannten Ordertypen zunächst in ein für den Markt nicht sichtbares Orderbuch, das Xetra Midpoint-Orderbuch. Dabei können Limit Midpoint Orders und Market Midpoint Orders mit einer Mindestausführungsstückzahl eingegeben werden. Im Xetra Midpoint-Orderbuch besteht die Möglichkeit, dass die vorgenannten vier Ordertypen gegen andere im Xetra Midpoint-Orderbuch befindlichen Orders ausgeführt werden. Dabei erfolgt die Ausführung der Orders zum mittleren Preispunkt. Erfolgt keine Ausführung, so verbleiben Limit Midpoint Orders und Market Midpoint Orders zunächst im Xetra Midpoint Orderbuch, bis sie letztlich ausgeführt oder gelöscht werden.

Demgegenüber verbleiben Limit Sweep Orders und Market Sweep Orders nach einer ausgebliebenen oder nur teilweisen Ausführung unmittelbar nach ihrer Einstellung nicht im Xetra Midpoint Orderbuch. Vielmehr werden sie von der Börsen-EDV automatisch in das für alle Handelsteilnehmer sichtbare Orderbuch von Xetra weitergeleitet. Dort können sie gegen alle übrigen Orders nach den für das Handelsmodell des Fortlaufenden Handels mit untertägigen Auktionen geltenden Regelungen ausgeführt werden. Sweep Orders haben keinen Latenznachteil gegenüber solchen Orders, die direkt in das offene Xetra-Orderbuch eingegeben werden, und ermöglichen verglichen mit einer aggressiven Ausführung im offenen Orderbuch eine Verbesserung des Ausführungspreises.

Für die Einführung des neuen Handelsmodells Xetra Midpoint ist eine Ausnahmegenehmigung der Hessischen Börsenaufsicht erforderlich. Daher stehen die mit Xetra Midpoint verbundenen Änderungen in der BörsO und den Bedingungen für Geschäfte unter dem Vorbehalt der Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung. Diese liegt der FWB derzeit noch nicht vor. Sobald der Geschäftsführung der FWB die Ausnahmegenehmigung vorliegt, macht sie den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen der Regelwerke durch Aushang am Börsenplatz der FWB sowie durch elektronische Veröffentlichung auf ihrer Homepage bekannt. 

B. Redaktionelle Änderungen in den Regelwerken

Zudem sollen die BörsO, Bedingungen für Geschäfte, HandelsO, GebührenO und BörsenHZulassungsO redaktionell überarbeitet werden, indem die Begrifflichkeiten aus den genannten Regelwerken in Anhang I der BörsO überführt und dort regelwerksübergreifend definiert werden. Inhaltliche Änderungen sind hiermit jedoch nicht verbunden.

Anhänge:

  • 1 – Dreiundzwanzigste Änderungssatzung zur Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse

  • 2 – Dreizehnte Änderungssatzung zu den Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse

  • 3 – Achte Änderungssatzung zur Handelsordnung für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse

  • 4 – Sechzehnte Änderungssatzung zur Gebührenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse

  • 5 – Fünfte Änderungssatzung zur Zulassungsordnung für Börsenhändler an der Frankfurter Wertpapierbörse


Weitere Informationen

Empfänger:

Alle Xetra®-Handelsteilnehmer und Vendoren

Zielgruppen:

Handel, Technik, Systemadministration, Benannte Personen, Allgemein

Kontakt:

 

client.services@deutsche-boerse.com

Web:

 

www.xetra.com

Autorisiert von:

 

Michael Krogmann, i.A. Dr. Maximilian Trossbach