Sanktionsausschuss

Sanktionsausschuss Verstöße gegen börsenrechtliche Vorschriften ahnden

Der Sanktionsausschuss ist ein Organ der Börse. Seine Aufgabe ist es, Verstöße von Handelsteilnehmern oder Emittenten gegen börsenrechtliche Vorschriften, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Handels an der Börse oder der Börsengeschäftsabwicklung sicherstellen sollen, zu ahnden.

Verstößt ein Handelsteilnehmer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die börsenrechtlichen Vorschriften, kann ihn der Sanktionsausschuss

  • mit einem Verweis,
  • mit einem Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 1.000.000 Euro oder
  • mit Ausschluss von der Börse von bis zu 30 Handelstagen belegen.

Verstößt ein Emittent vorsätzlich oder fahrlässig gegen seine Pflichten aus der Zulassung, kann ihn der Sanktionsausschuss

  • mit einem Verweis oder
  • einem Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 1.000.000 Euro belegen.

Der Sanktionsausschuss der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern, die aus dem Kreis der Handelsteilnehmer bzw. der Emittenten vom Börsenrat gewählt wurden. Bei seinen Entscheidungen ist er keinen Weisungen der Börsengeschäftsführung oder der Trägergesellschaft der Börse unterworfen; er unterliegt allein der Aufsicht durch die Börsenaufsichtsbehörde.