Händlerzulassung
Händlerzulassung
Jede Person, die an den Handelsplätzen Xetra® oder Börse Frankfurt handeln möchte und dafür zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) im Namen eines FWB-Börsenteilnehmers berechtigt sein muss, benötigt eine Zulassung zum FWB-Börsenhändler.
Jeder Börsenteilnehmer kann eine unbegrenzte Anzahl von Händlern haben. Ein Börsenteilnehmer muss jedoch mindestens über einen zugelassenen Händler verfügen, um die Teilnahmevoraussetzungen für den FWB-Handel zu erfüllen.
Weiterhin ist eine Zulassung als Börsenhändler nur für ein einziges an der Börse zugelassenes Unternehmen möglich. Wechselt ein Börsenhändler zu einem anderen Unternehmen, ist die an das Unternehmen geknüpfte Händlerzulassung durch eXAS zurückzugeben und eine neue Börsenhändlerzulassung für das neue Unternehmen zu beantragen.
Personen, die berechtigt sein sollen gem. §12 Abs. 3 der FWB-Börsenordnung für ein zugelassenes Unternehmen an der Börse zu handeln, müssen zuverlässig sein und über die erforderliche berufliche Eignung verfügen.
A. Zum Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen gemäß Zulassungsordnung für Börsenhändler an der FWB ist der Antrag auf Zulassung mit den notwendigen Unterlagen und Nachweisen nur noch über eXAS in der Members Only Section möglich:
Sollten die o.g. fachlichen Kenntnisse sowie praktischen Erfahrungen nicht vorhanden sein, so ist eine Anmeldung für die FWB-Börsenhändlerprüfung und die FWB-Systemschulung möglich.
Die Zulassung zu der FWB-Börsenhändlerprüfung sowie zu der FWB-Systemschulung ist nur im Zusammenhang mit der Beantragung zur Zulassung zum Börsenhändler an der FWB möglich.
B. Wechsel eines Börsenhändlers zu einem anderen zugelassenen Unternehmen:
Bei einem Wechsel eines FWB-Börsenhändlers zu einem anderen zugelassenen Unternehmen ist zum Nachweis der fachlichen Kenntnisse das erfolgreiche Bestehen der FWB-Börsenhändlerprüfung oder eine zwölfmonatige Zulassung bei dem vorherigen Unternehmen innerhalb der letzten zwei Jahre notwendig. Des Weiteren ist zum Nachweis der praktischen Erfahrung eine Bestätigung über die aktive Teilnahme am Handel innerhalb der letzten zwei Jahre für mindestens sechs Monate erforderlich.
Informationen zur Zulassung als Händler zum Handel an der Eurex Deutschland finden Sie auf den Webseiten der Eurex.
Die Zulassung von Börsenhändlern zur Frankfurter Wertpapierbörse ist dank eXAS, dem elektronischen eXchange Admission Service, einfach, schnell und transparent. Diesen Service finden Sie im geschlossenen Bereich Cash Market Member Section.
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