Die nachfolgend bereitgestellten Informationen sollen dazu dienen, die Einhaltung der sich aus Art. 7 DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2017/568 DER KOMMISSION vom 24. Mai 2016 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel an geregelten Märkten („RTS 17“) ergebenden Pflichten für die Frankfurter Wertpapierbörse („FWB“) sicherzustellen.
Gemäß Art. 7 RTS 17 soll die FWB Verfahren verabschieden und auf ihrer Internetseite veröffentlichen, mit denen sich überprüfen lässt, ob der Emittent eines übertragbaren Wertpapiers seinen unionsrechtlichen Verpflichtungen nachkommt. Zudem soll die FWB sicherstellen, dass ein Emittent bei der Zulassung seines übertragbaren Wertpapiers zum Handel sowie auf Anfrage des Emittenten auf die unionsrechtlichen Verpflichtungen hingewiesen wird.