Hochfrequenzhandel

Hochfrequenzhandel

Der Hochfrequenzhandel (High-Frequency Trading, HFT) ist eine viel diskutierte Handelstechnik, bei der Wertpapiertransaktionen zunehmend von eigenständig handelnden, extrem schnellen Hochleistungscomputern ausgeführt werden. Diese Handelstechnik hat sich im Zuge der fortschreitenden technischen Evolution der Finanzmärkte entwickelt und macht heute bereits einen Großteil des Handelsvolumens an europäischen Börsen aus. Sie leistet somit einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Liquidität im Handel mit Wertpapieren und trägt gravierend zur Reduzierung von Spreads bei. Von der Verbesserung der Preisqualität an den Märkten profitieren auch die Unternehmen durch niedrigere Finanzierungskosten. Insofern spielt der Hochfrequenzhandel eine wichtige Rolle für effiziente und funktionsfähige Kapitalmärkte und ist in seiner Wirkung von volkswirtschaftlichem Nutzen.

Wie bei anderen technologischen Entwicklungen können jedoch auch im Zusammenhang mit dem Hochfrequenzhandel gewisse Risiken wie verstärkte Volatilität, Marktmanipulationen oder technische Fehler nicht ausgeschlossen werden. Durch umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen wie Plausibilitätskontrollen und Volatilitätsunterbrechungen („Circuit Breakers“) wirkt die Gruppe Deutsche Börse den vom Hochfrequenzhandel ausgehenden Risiken effektiv entgegen und stellt einen ordnungsgemäßen Börsenhandel sicher. Der Hochfrequenzhandel wird in Deutschland seit dem 15. Mai 2013 im Rahmen des Gesetzes zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel (Hochfrequenzhandelsgesetz) reguliert und auf europäischer Ebene im Rahmen der Überarbeitung der Markets in Financial Instruments-Richtlinie (MiFID) adressiert. Diese Seite enthält einige Kernelemente des Hochfrequenzhandelsgesetzes sowie weiterführende Links.

Erlaubnispflicht für Hochfrequenzhändler

Das Gesetz unterwirft unmittelbare und mittelbare Handelsteilnehmer, die Hochfrequenzhandel betreiben, einer Erlaubnispflicht als Eigenhändler. Die Definition des Hochfrequenzhandels umfasst vier Kriterien:

  • Handel auf eigene Rechnung
  • Entscheidung des Systems über die Einleitung, das Erzeugen, das Weiterleiten oder die Ausführung eines Auftrags ohne menschliche Intervention
  • Nutzung latenzminimierender Infrastrukturen
  • hohes untertägiges Mitteilungsaufkommen

Alle vier Kriterien müssen erfüllt sein, um einen Handelsteilnehmer als Hochfrequenzhändler einzustufen.

Hochfrequenzhändler unterliegen einer Erlaubnispflicht nach dem Kreditwesengesetz. Alternativ können Handelsteilnehmer aus EU-Mitgliedstaaten ihre für den Eigenhandel erteilte MiFID-Lizenz europaweit mit Hilfe des sogenannten EU-Passports nutzen. (Weitere Details siehe BaFin).

Order-Transaktions-Verhältnis

Das Gesetz verpflichtet Handelsteilnehmer, ein angemessenes Verhältnis zwischen ihren Auftragseingaben, -änderungen und -löschungen und den tatsächlich ausgeführten Geschäften zu gewährleisten. Details zur Umsetzung sind der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse, §72b zu entnehmen.

Entgelt für exzessive Systemnutzung

Das Gesetz verpflichtet die Börse, Entgelte oder Gebühren für eine übermäßige Nutzung der Börsensysteme, insbesondere durch unverhältnismäßig viele Auftragseingaben, -änderungen und -löschungen zu erheben. Details zur Umsetzung sind dem Preisverzeichnis für die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV XONTRO (s. Kapitel 2.2.4) zu entnehmen.

Kennzeichnung von Handelsalgorithmen

Unmittelbare Handelsteilnehmer müssen Handelsalgorithmen seit dem 1. April 2014 an der Frankfurter Wertpapierbörse kennzeichnen. Auf Anfrage der Börsenaufsichtsbehörde bzw. der Handelsüberwachungsstelle muss der Handelsteilnehmer jederzeit Auskunft über Handelsstrategien, Handelsparameter oder Handelsobergrenzen geben, die hinter den gekennzeichneten Algorithmen stehen. Entsprechende Auslegungshinweise sind den Webseiten der Börsenaufsicht zu entnehmen.

 

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