MiFID II und MiFIR

MiFID II und MiFIR Novelle der EU-Finanzmarktrichtlinie

Direct market access

Der Start von MiFID II/MiFIR und deren Übertragung in das rechtliche Umfeld in Deutschland mit FimanoG II, welches am 3. Januar 2018 in Kraft trat, bedeutet, dass deutsche Handelsplätze per „Direct Market Access“ (DMA) zum ersten Mal die Möglichkeit erhalten, auch Nicht-Teilnehmern Zugang zu ihren Orderbüchern zu gewähren. Bislang konnten Handelsplätze direkten Zugang zu ihren Orderbüchern nur ihren Handelsteilnehmern und den für diese Handelsteilnehmer agierenden Händlern gewähren.

Mit dem Inkrafttreten des FimanoG II können Handelsplätze nun Handelsteilnehmern gestatten, ihren Kunden mithilfe von DMA größere Kontrolle über den Orderflow einzuräumen und dadurch auch die Kontrolle über den Bruchteil einer Sekunde der Lebenszeit einer Order zu erhalten. Das heißt, dass es für Kunden zukünftig zwei Zugangsmöglichkeiten gibt, mittels zugelassenen Handelsteilnehmer der FWB auf elektronischem Weg Orders zu senden.

Entsprechend der Definition von elektronischem Zugang unter MiFID II/MiFIR ist „Direct Electronic Access“ (DEA) nur ein möglicher Weg, elektronisch Zugang zu Handelsplätzen zu erhalten und beinhaltet Direct Market Access (DMA) und Sponsored Access (SA) als möglich Ausprägungen.

FWB-Handelsteilnehmern ist es erlaubt für ihre Kunden DMA anzubieten. SA kann derzeit noch nicht angeboten werden.

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie bitte Ihren Key Account Manager oder sales.cashmarket@deutsche-boerse.com.

Die FWB benötigt eine Registrierung der DMA Provider. Bitte fordern Sie das Formular „Antrag auf Genehmigung zur Anbindung von Systemen für den direkten Marktzugang i.S.d. §2 Abs.9 BörsG (DMA)" bei Ihrem Key Account Manager an.

Zudem, benötigen die nationalen Aufsichtsbehörden eine Registrierung. Bitte nutzen Sie hierfür die Formulare unter den folgenden Links: