Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für die Teilnahme am Prime Standard für Unternehmensanleihen zum 4. Juli 2016
Datum: 13. Juni 2016
03/2016 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für die Teilnahme am Prime Standard für Unternehmensanleihen zum 4. Juli 2016
Anlässlich des Inkrafttretens der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch („Market Abuse Regulation“, MAR) am 3. Juli 2016 hat der Vorstand der Deutsche Börse AG mit Zustimmung der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) die in der Anlage kenntlich gemachten Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für die Teilnahme am Prime Standard für Unternehmensanleihen (AGB DBAG) mit Wirkung zum 4. Juli 2016 beschlossen.