Folgepflichten im Open Market, Entry Standard, und im Prime Standard für Unternehmensanleihen – Erfüllung Ihrer Übermittlungspflichten an die Deutsche Börse AG über die Exchange Reporting System-Schnittstelle (ERS)
Datum: 23. Mai 2013
01/2013 Folgepflichten im Open Market, Entry Standard, und im Prime Standard für Unternehmensanleihen – Erfüllung Ihrer Übermittlungspflichten an die Deutsche Börse AG über die Exchange Reporting System-Schnittstelle (ERS)
Mit diesem Rundschreiben möchten wir Sie darüber informieren, dass die
Übermittlung per ERS ab sofort freiwillig möglich und ab dem 1. September
2013 verpflichtend ist.