Neue Antragsformulare für die Zulassung und Einführung von Wertpapieren in den regulierten Markt (General Standard und Prime Standard)

Datum: 10. Juni 2016

02/2016 Neue Antragsformulare für die Zulassung und Einführung von Wertpapieren in den regulierten Markt (General Standard und Prime Standard)

Am 3. Juli 2016 tritt die Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch „Market Abuse Regulation“ (MAR) in Kraft.

 

Mit diesem Rundschreiben möchten wir Sie über die sich daraus ergebenden Änderungen im Antragsprozess für die Zulassung und Einführung von Wert­papieren in den regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) informieren.

Die FWB hat ihre Antragsformulare für die Zulassung und Einführung von Wertpapieren in den regulierten Markt angepasst. Die neuen Antragsformulare finden Sie im Anhang zu dem Rundschreiben. Sie werden auch auf der Deutsche Börse Cash Market-Website www.deutsche-boerse-cash-market.com unter dem folgenden Link zeitnah veröffentlicht:

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