Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG (ProspektVO)
03/2017 Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG (ProspektVO)
Am 30. Juni 2017 ist die Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG (ProspektVO) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Sie gilt unmittelbar und geht den entsprechenden Regelungen im Wertpapierprospektgesetz (WpPG) vor.
Besonders hinweisen möchten wir Sie auf die Neuregelungen über Ausnahmen von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts in Artikel 1 Abs. 5 Buchstaben a, b und c ProspektVO. Diese Vorschriften gelten bereits ab dem 20. Juli 2017 (Art. 49 Abs. 2 ProspektVO). Sie weisen im Hinblick auf die prospektfreie Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt erhebliche Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen im WpPG auf.