Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse zum 10. Oktober 2023
004/2023 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse zum 10. Oktober 2023 Open Market-Rundschreiben 004/23
1. Einführung
Mit diesem Rundschreiben informieren wir Sie über die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse (AGB DBAG).
Änderungen sind vorgenommen worden im Zusammenhang mit der Einbeziehung von Aktien in Scale und im Basic Board bei Rechtsformwechsel des antragstellenden Emittenten. Darüber hinaus erfolgten redaktionelle Anpassungen.
Die geänderten AGB DBAG treten zum 10. Oktober 2023 in Kraft.
2. Erforderliche Tätigkeiten
Die Änderungen der AGB DBAG gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer, der antragstellende Emittent, der Garant oder der betreuende Capital Market Partner eine Ablehnung der Änderungen der AGB DBAG nicht vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich oder elektronisch gegenüber der Deutsche Börse AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, anzeigt (§ 44 Abs. 1 Satz 2 AGB DBAG).
Im Falle einer Ablehnung der Änderungen der AGB DBAG kann die Deutsche Börse AG die Geschäftsbeziehung mit dem Teilnehmer, dem antragstellenden Emittenten, dem Garanten oder dem betreuenden Capital Market Partner mit einer Frist von sechs Wochen kündigen (§ 44 Abs. 2 Satz 1 AGB DBAG). Kündigungen aus wichtigem Grund bleiben unberührt (§ 44 Abs. 2 Satz 2 AGB DBAG).
3. Details der Änderungen
A. Änderungen betreffend die Einbeziehung von Aktien in Scale und im Basic Board bei Rechtsformwechsel des antragstellenden Emittenten
Anlass der Aktualisierung der Vorschrift ist die neue Verwaltungspraxis im Regulierten Markt, die nun entsprechend im Freiverkehr angepasst wurde.
§ 31 AGB DBAG in der bis zum 9. Oktober 2023 gültigen Fassung:
(1) Im Falle eines Rechtsformwechsels von einer Aktiengesellschaft („AG“) in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien („KGaA“) oder von einer KGaA in eine AG, wird der Gegenstand der Einbeziehung dahingehend angepasst, dass sich die Einbeziehung auf die Aktien des Antragstellenden Emittenten in seiner geänderten Rechtsform bezieht („Gattungsänderung“). Die Aktien der neuen Gattung gelten fortan als einbezogen.
(2) (…)
(3) Die Gattungsänderung wird von der DBAG gemäß § 36 Abs. 3 veröffentlicht.
§ 31 AGB DBAG in der ab dem 10. Oktober 2023 gültigen Fassung:
(1) Im Falle eines Rechtsformwechsels des Antragstellenden Emittenten, der die Rechte der Aktionäre nicht wesentlich verändert, insbesondere ein Rechtsformwechsel von einer Kommanditgesellschaft auf Aktien in eine Aktiengesellschaft oder in eine Societas Europaea, erstreckt sich die Einbeziehung auch auf die Aktien des Antragstellenden Emittenten in der geänderten Rechtsform.
(2) (…)
(3) Der Rechtsformwechsel wird von der DBAG gemäß § 40 Abs. 3 veröffentlicht.
B. Redaktionelle Anpassungen
Diverse redaktionelle Änderungen wurden vorgenommen, insbesondere wurden Verweise aktualisiert.
Anhang:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse – Änderungsübersicht
Weitere Informationen
Empfänger: | Alle am Freiverkehr (Open Market) an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) teilnehmende Unternehmen sowie antragstellende Emittenten, Garanten und betreuende Capital Market Partner | |
Zielgruppen: | Benannte Personen, Allgemein | |
Kontakt: | Tel. +49-(0) 69-2 11-1 35 55, listing@deutsche-boerse.com | |
Web: | www.deutsche-boerse-cash-market.com | |
Autorisiert von: | Dr. Cord Gebhardt, Caroline Albert |