Hinweis auf Kündigungen und Einstellungen bei auf Dauer ausgesetzten Wertpapieren

Datum: 21. Feb. 2024

01/2024 Hinweis auf Kündigungen und Einstellungen bei auf Dauer ausgesetzten Wertpapieren Spezialisten-Rundschreiben 01/24

1.  Einführung

Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) hat Wertpapiere, deren Handel über einen längeren Zeitraum ausgesetzt ist, überprüft und entschieden, dass der Handel der Wertpapiere, für die ein ordnungsmäßiger Börsenhandel auch in absehbarer Zeit nicht sichergestellt werden kann, gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 Börsengesetz (BörsG) eingestellt wird und die Einbeziehungen gekündigt werden.

Mit diesem Rundschreiben wollen wir über die weitere Vorgehensweise hinsichtlich dieser Wertpapiere informieren.

2.  Erforderliche Tätigkeiten

Den von der Deutsche Börse AG beauftragten Spezialisten wird empfohlen zu prüfen, ob und inwieweit die beschriebene Vorgehensweise ihre Geschäftsprozesse beeinflusst und auf weitere Ankündigungen der FWB® zum Thema zu achten.

3.  Details

A. Fallgruppen

Für folgende Fallgruppen nimmt die FWB® an, dass ein ordnungsgemäßer Börsenhandel dauerhaft nicht mehr gewährleistet erscheint. Die Einbeziehungen sollen daher durch die FWB® gekündigt und der Handel in den bereits ausgesetzten Wertpapieren eingestellt werden:

  • Wertpapiere, denen eine Abwicklungserklärung seit über drei Monaten entzogen wurde, werden fortlaufend außerordentlich gekündigt und der Handel eingestellt.
  • Wertpapiere, deren Handel am jeweiligen Referenzmarkt länger als 365 Tage ausgesetzt ist, werden ordentlich, d.h. mit einer Frist von sechs Wochen gekündigt und der Handel eingestellt. Ab dem 26. Februar 2024 werden diese Kündigungen fortlaufend ausgesprochen und umgesetzt. 
  • Handelbare und abwickelbare Wertpapiere, deren Handel jedoch aufgrund des Wegfalls der Anerkennung der Schweizer Börsenäquivalenz ausgesetzt ist und für die nach dem Schweizer Recht – soweit absehbar – ein Handelsverbot jedenfalls bis zum 31. Dezember 2028 besteht, werden außerordentlich gekündigt und der Handel eingestellt. Eine erneute Beantragung der Einbeziehung für diese Gruppe von Wertpapieren ist bis auf Weiteres nicht möglich. Sollte das gesetzliche Handelsverbot auslaufen bzw. aufgehoben werden, wird die FWB® entsprechend informieren und neu bewerten. Diese Maßnahmen werden voraussichtlich im Laufe des März 2024 umgesetzt.

B. Rechtliche Hinweise

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse.

Sämtliche Rechte und Pflichten des antragstellenden Teilnehmers entfallen mit Ablauf der Kündigungsfrist oder mit Wirksamkeit der Kündigung; hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung zur Bezahlung bereits fälliger Entgelte. Die Einstellung des Handels wird von der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse auf den Internetseiten der Frankfurter Wertpapierbörse unter www.deutsche-boerse.com bekannt gemacht.
 

Weitere Informationen

Empfänger:

Alle von der Deutsche Börse AG beauftragten Spezialisten

Zielgruppen:

Handel, Benannte Personen, Allgemein

Kontakt:

 

listing@deutsche-boerse.com

Web:

 

www.deutsche-boerse.com

Autorisiert von:

 

Frank Müller, Luca Colletti