An dieser Stelle macht die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) gemäß § 50a Abs. 3 des Börsengesetzes (BörsG) Entscheidungen über Maßnahmen und Sanktionen nach § 22 Abs. 2 Satz 2 und § 42 Abs. 2 Satz 1 BörsG gegen Emittenten bekannt.