Prospekte für die Zulassung an der FWB
Prospekte für die Zulassung an der FWB
Bei einem öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem geregelten Markt ist der Emittent gemäß der Verordnung (EU) 2017/1129 verpflichtet einen gültigen und gebilligten Wertpapierprospekt zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung kann u.a. auf der Internetseite des organisierten Marktes, für den die Zulassung zum Handel beantragt wurde, erfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die aus diesem Grunde nachfolgend veröffentlichten Dokumente weder von der Deutsche Börse AG noch von der FWB Frankfurter Wertpapierbörse auf inhaltliche Richtigkeit geprüft worden sind. Insbesondere ist weder eine Vollständigkeitsprüfung noch eine Prüfung der Kohärenz und Verständlichkeit erfolgt.
Sofern in dieser Veröffentlichung ein öffentliches Angebot gesehen werden kann, richtet sich dieses – sofern keine ausdrückliche Festlegung in dem Dokument selbst erfolgt ist - grundsätzlich nur an Anleger in Deutschland.
Die Informationen stellen weder in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) noch in einem anderen Land oder gegenüber Personen ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar, sofern ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung verboten oder nicht genehmigt ist. Die Benutzer dieser Internetseite sind aufgefordert, sich über derartige Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Die auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen dürfen nicht in den USA, an „U.S. persons“ – wie in Regulation S nach dem U.S. Securities Act of 1933 definiert – oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA verbreitet werden. Jede Verletzung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen wertpapierrechtliche Vorschriften der USA begründen.
Die Deutsche Börse AG und die FWB Frankfurter Wertpapierbörse haften nicht dafür, dass die folgenden Informationen vollständig und richtig sind. Sie haften insbesondere nicht dafür, dass die Fassungen der folgenden Dokumente mit den Fassungen der Dokumente übereinstimmen, die Gegenstand des Zulassungs- bzw. Billigungs- oder Bescheinigungsverfahrens nach dem WpPG waren.
Auf den allgemeinen Disclaimer der Internetseite der Deutsche Börse AG wird ausdrücklich verwiesen.
- 24. Juni 2024
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