Folgepflichten Open Market
Folgepflichten Open Market
Übersicht
Analysten- und Investorenveranstaltung
Kurz und knapp - das ist zu tun:
- Mindestens einmal jährlich ist eine Analysten- und Investorenveranstaltung durchzuführen und
- der Termin für die Veranstaltung sowie jede Terminänderung ist im Unternehmenskalender pflegen.
Rechtsgrundlage
Die Folgepflicht ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse (AGB DBAG) geregelt und ergibt sich im Einzelnen aus:
- § 21 Abs. 1 lit. e) AGB DBAG für Emittenten von Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten in Scale;
- § 22 Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 1 lit. e) AGB DBAG für Emittenten von Anleihen in Scale.
Anforderungen an die Veranstaltung
Die Analysten- und Investorenveranstaltung soll grundsätzlich in Form einer Präsenzveranstaltung durchgeführt werden, d.h. ihre Vertreter sollten physisch teilnehmen. Sollte dies nicht möglich sein, ist die Durchführung aber auch mithilfe anderer Kommunikationsmittel, wie beispielsweise eines Webcastings, zulässig.
Die Veranstaltung soll gezielt, zumindest aber weit überwiegend für Analysten und Investoren organisiert werden. Es reicht daher nicht aus, wenn beispielsweise eine Pressekonferenz abgehalten wird, an der neben Journalisten auch Analysten oder Investoren teilnehmen können.
Den Ort, an dem die Analysten- und Investorenveranstaltung durchgeführt werden soll, bestimmt der Emittent.
Sprachvorgaben
In Hinsicht auf die Analysten- und Investorenveranstaltung gibt es keine Sprachvorgaben. Der Emittent entscheidet, in welcher Sprache er mit seinen Analysten und Investoren reden möchte. Es empfiehlt sich jedoch, eine Sprache zu wählen, die alle Analysten und Investoren verstehen können, da diese auch nur so zutreffende und aussagekräftige Bewertungen und Kommentare über die ausgegebenen Wertpapiere abgeben können.
Fristvorgaben
Die Analysten- und Investorenveranstaltung ist mindestens einmal jährlich durchzuführen. Für die Festlegung des Turnus kann sowohl auf das Kalenderjahr als auch auf das Geschäftsjahr abgestellt werden.
Hat eine solche Veranstaltung zum Zeitpunkt der Einbeziehung der Wertpapiere in Scale in dem laufenden Geschäftsjahr bereits stattgefunden, so gilt diese Pflicht für das laufendende Geschäftsjahr als erfüllt.
Terminpflege im Unternehmenskalender
Informationen zu der vorgeschriebenen Terminpflege in Bezug auf den Termin für die Analysten- und Investorenveranstaltung im Unternehmenskalender finden sie in dieser IPO Line unter Unternehmenskalender.
Häufig gestellte Fragen
Wie sanktioniert die Deutsche Börse AG Pflichtverstöße in Bezug auf diese Folgepflicht?
Die Deutsche Börse AG kann eine Vertragsstrafe gegen den schuldhaft handelnden Emittenten verhängen. Die Bemessung der konkreten Strafhöhe macht die Deutsche Börse AG insbesondere von der Dauer und dem Umfang der Pflichtverletzung und der Bedeutung des Verstoßes für den Kapitalmarkt abhängig.
Ebenso kann die Deutsche Börse AG die verhängte Vertragsstrafe unter Nennung des Emittentennamens und des konkreten Pflichtverstoßes auf ihrer Internetseite veröffentlichen.
Kontakt
Rule Enforcement
Tel. +49 (0)69 2 11-1 38 88
E-Mail rule-enforcement@deutsche-boerse.com