Folgepflichten Open Market
Folgepflichten Open Market
Übersicht
Dauerhafte Beauftragung eines betreuenden Capital Market Partners
Kurz und knapp - das ist zu tun:
- Während der gesamten Dauer der Einbeziehung ist eine Vertragsbeziehung gemäß der Anlage 1 der AGB DBAG zu einem betreuenden Capital Market Partner zu unterhalten,
- für den Fall einer Vertragsbeendigung ist innerhalb von einem Monat
- ein neuer Vertrag mit einem betreuenden Capital Market Partner abzuschließen
- und der Deutsche Börse AG vorzulegen.
Rechtsgrundlage
Die Folgepflicht ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse (AGB DBAG) geregelt und ergibt sich im Einzelnen aus:
- § 21 Abs. 1 lit. f) AGB DBAG für Emittenten von Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten in Scale;
- § 22 Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 1 lit. f) AGB DBAG für Emittenten von Anleihen in Scale.
Dauerhafte Beauftragung gemäß Anlage 1 der AGB DBAG
Emittenten in Scale müssen während der gesamten Dauer der Einbeziehung eine Vertragsbeziehung gemäß der Anlage 1 AGB DBAG zu einem betreuenden Capital Market Partner unterhalten. Im Fall einer zwischenzeitlichen Beendigung der Vertragsbeziehung müssen Emittenten vor Ablauf eines Monats nach der Vertragsbeendigung einen neuen Vertrag abgeschlossen und der Deutsche Börse AG vorgelegt haben.
Betreuende Capital Market Partner und ihre Aufgaben
Betreuende Capital Market Partner können neben Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten auch Unternehmen sein, die in der Rechtsberatung oder Wirtschaftsprüfung tätig sind. Sie sind mit den notwendigen Prozessen und Anforderungen in Bezug auf die Folgepflichten für Emittenten in Scale vertraut.
Gemäß der Anlage 1 der AGB DBAG ist der betreuende Capital Market Partner vertraglich u.a. dazu zu verpflichten, mindestens einmal jährlich ein Informationsgespräch mit dem Emittenten zu führen und ihn auch sonst fortlaufend über die börsenrechtlichen und gesetzlichen Einbeziehungsfolgepflichten aufzuklären und zu beraten und ihn außerdem bei der Erstellung und Pflege der Folgepflichtendokumente und -daten zu unterstützen.
Pflichten im Zusammenhang mit der dauerhaften Beauftragung eines Capital Market Partners
Vorgaben zu der Mitteilung über die Kündigung und auch den Neuabschluss eines Vertrages mit einem betreuenden Capital Market Partner machen die AGB DBAG in § 21 Abs. 1 lit. g) cc) und dd). Ausführungen hierzu finden sich in der IPO Line - Being Public unter Mitteilung und Übermittlung von Veränderungen.
Häufig gestellte Fragen
Wie sanktioniert die Deutsche Börse AG Pflichtverstöße in Bezug auf diese Folgepflicht?
Die Deutsche Börse AG kann dem Emittenten eine Nachfrist setzen und die Einbeziehung in Scale nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist außerordentlich kündigen. Der Kündigungsgrund besteht unabhängig von einem Verschulden des Emittenten.
Kontakt
Rule Enforcement
Tel. +49 (0)69 2 11-1 38 88
E-Mail rule-enforcement@deutsche-boerse.com