Folgepflichten Regulierter Markt
Folgepflichten Open Market
Übersicht
Unternehmenskalender
Kurz und knapp - das ist zu tun:
- Ein Unternehmenskalender mit den wichtigsten Terminen ist zu erstellen,
- fortlaufend aktuell zu halten und
- wenigstens zu Beginn jeden Geschäftsjahres
- über die Exchange Reporting System-Schnittstelle (ERS) an die DBAG übermitteln.
Rechtsgrundlage
Die Folgepflicht ist in den Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse (AGB DBAG) geregelt und ergibt sich im Einzelnen aus:
- § 21 Abs. 1 lit. d) AGB DBAG für Emittenten von Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten in Scale;
- § 22 Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 1 lit. d) AGB DBAG für Emittenten von Anleihen in Scale.
Mindestinhalt des Unternehmenskalenders
Der Unternehmenskalender muss alle wesentlichen Termine des Emittenten innerhalb des laufenden Geschäftsjahres enthalten. Wesentliche Termine des Emittenten sind insbesondere die Analysten- und Investorenveranstaltung nach § 21 Abs. 1 lit. e) AGB DBAG und der Hauptversammlungstermin.
Sollten die konkreten Termine noch nicht feststehen, reicht zunächst die Angabe des Monats, in dem die Veranstaltung voraussichtlich stattfinden wird. Sobald das konkrete Datum feststeht, ist der Kalender entsprechend zu aktualisieren und anschließend an die Deutsche Börse AG zu übermitteln.
Bereits stattgefundene Termine sollten nicht vor Ablauf des Geschäftsjahres aus dem Unternehmenskalender entfernt werden, da dem Interessierten so die Möglichkeit genommen wird, sich darüber zu informieren, ob der gesuchte Termin bereits stattgefunden hat oder nicht.
Die Termine für die Veröffentlichung des Jahres- und Halbjahresabschlusses müssen dagegen nicht im Unternehmenskalender eingetragen werden. Viele Emittenten pflegen diese Termine dennoch zu Informationszwecken in ihren Unternehmenskalender ein, damit diese Termine auf der Seite der www.boerse-frankfurt.de erscheinen.
Fortlaufende Aktualisierung
Nach der Einbeziehung ist der Unternehmenskalender fortlaufend aktuell zu halten. Ergeben sich Terminänderungen, sind diese unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, im Unternehmenskalender anzupassen.
Sprachvorgaben
Der Unternehmenskalender muss entweder in deutscher oder in englischer Sprache geschrieben sein.
Vorgaben zur Art der Übermittlung
Aktualisierte Unternehmenskalender sind über die Exchange Reporting System-Schnittstelle (ERS) an die DBAG zu übermitteln.
Fristvorgabe in Bezug auf die Übermittlungen
Nach jeder Aktualisierung ist der aktuelle Unternehmenskalender an die Deutsche Börse AG zu übermitteln. Außerdem ist ein aktueller Unternehmenskalender zeitnah nach jedem Beginn eines neuen Geschäftsjahres an die Deutsche Börse AG zu übermitteln.
Häufig gestellte Fragen
Wie sanktioniert die Deutsche Börse AG Pflichtverstöße in Bezug auf diese Folgepflicht?
Die Deutsche Börse AG kann eine Vertragsstrafe gegen den schuldhaft handelnden Emittenten verhängen. Die Bemessung der konkreten Strafhöhe macht die Deutsche Börse AG insbesondere von der Dauer und dem Umfang der Pflichtverletzung und der Bedeutung des Verstoßes für den Kapitalmarkt abhängig.
Ebenso kann die Deutsche Börse AG die verhängte Vertragsstrafe unter Nennung des Emittentennamens und des konkreten Pflichtverstoßes auf ihrer Internetseite veröffentlichen.
Kontakt
Rule Enforcement
Tel. +49 (0)69 2 11-1 38 88
E-Mail rule-enforcement@deutsche-boerse.com