Folgepflichten Regulierter Markt
Folgepflichten Regulierter Markt
Übersicht
Sonstige Folgepflichten
Kurz und knapp - das müssen Sie machen:
- Einhaltung der Ad-hoc-Publizität (gem. § 26 WpHG),
- Mitteilung von Veränderungen bedeutender Stimmrechtsanteile (gem. § 33 WpHG).
Detaillierte Informationen Sonstige Folgepflichten
Emittenten des Prime Standard müssen neben den in dieser IPO-Line ausführlich dargestellten Pflichten auch diejenigen Folgepflichten erfüllen, die für die Emittenten im Regulierten Markt, General Standard, gelten. Hierzu zählen insbesondere die unter „Kurz und knapp – das müssen Sie machen“ aufgelisteten Verpflichtungen nach dem WpHG.
Für die Auslegung und Überwachung dieser Vorschriften ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig. Hilfreiche Ausführungen finden sich im Emittentenleitfaden der BaFin.
Kontaktperson
Rule Enforcement
E-Mail: rule-enforcement@deutsche-boerse.com