Seit Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch („Market Abuse Regulation“, MAR) am 3. Juli 2016 sowie aufgrund des Inkrafttretens der Verordnung
(EU) Nr. 600/2014 über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR) zum 3. Januar 2018 sind die jeweiligen Börsen zur täglichen Referenzdatenübermittlung aller gehandelter Wertpapiere verpflichtet.
Neben bestimmten wertpapier- und antragsbezogenen Daten sehen die jeweiligen Referenzdatenmeldungen die verpflichtende Meldung eines Legal Entity Identifier („LEI“) des Emittenten vor. Ferner werden diese Referenzdaten im Rahmen der Umsetzung der MiFID II/MiFIR ab Januar 2018 als Basis für das Transaktionsdatenreporting genutzt.
In diesem Zusammenhang hat die Deutsche Börse AG die LEI als zwingende Voraussetzung für die Einbeziehung festgelegt. Eine entsprechende Regelung hierzu wurde in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr aufgenommen.