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Stammdaten/ISIN

Um einen Börsenhandel Ihrer Wertpapiere zu ermöglichen, müssen diese eindeutig identifizierbar sein. Dazu dient die International Securities Indentification Number (fortan „ISIN“). Eine weitere Voraussetzung für die Börsenhandelsfähigkeit sind die Stammdaten, die für die Marktteilnehmer relevante Unternehmens- und Handelsinformationen beinhalten.

Kurz und knapp - das müssen Sie machen

  • Beantragung einer ISIN
  • Lieferung der Stammdaten

Allgemeines

Die ISIN ist eine internationale Wertpapieridentifikationsnummer für Aktien und Aktien vertretende Zertifikate, für Schuldverschreibungen, Optionen und Futures. Sie besteht aus einer zwölfstelligen Kombination von Buchstaben und Zahlen und identifiziert das Wertpapier eindeutig. Im grenzüberschreitenden Wertpapierverkehr funktioniert die ISIN in gewisser Weise wie die Nummer in einem Personalausweis, mit deren Hilfe die Handelbarkeit und die Abwicklung der Wertpapiergeschäfte sowie die Verwahrung der Wertpapiere sowohl national als auch international technisch möglich ist.

Zuständige Stelle

Die ISINs werden von zentralen nationalen Organisationen, sogenannten „Association of National Numbering Agencies"vergeben. In Deutschland nimmt die Herausgebergemeinschaft WERTPAPIER-MITTEILUNGEN Keppler, Lehmann GmbH & Co. KG (WM) die Aufgabe der nationalen Vergabestelle für Wertpapierkennnummern (fortan „WKN“) wahr. Es handelt sich um ein Informationsdienstleistungsunternehmen der Finanzwirtschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, das im Rahmen seiner Aufgabe als Vergabestelle auch die Verwaltung der Wertpapierkennziffern und -daten in Form eines öffentlich zugänglichen Wertpapier-Registers führt, welches alle bei WM vorhandenen Daten über Emittenten und deren Finanzinstrumente beinhaltet.

WM Datenservice
Düsseldorfer Straße 16
60329 Frankfurt am Main

Tel: +49/69 2732 480

Antragsberechtigter

Antragsteller für eine ISIN kann sowohl der Emittent als auch die Emissionsbank sein. Die Vergabe der ISIN erfolgt nach dem ISO Standard 6166. In diesem Standard sind zum einen der Aufbau und die Struktur einer ISIN festgelegt zum anderen aber auch die Anforderungen für die Vergabe der Kennziffer. Danach ist u. a. Voraussetzung für die Vergabe einer ISIN bestimmte Mindestangaben zum Emittenten und zum Wertpapier. Inländische Emittenten müssen z. B. einen aktuellen Handelsregisterauszug sowie eine aktuelle Satzung vorlegen.
Die Vergabe einer ISIN erfolgt auf Antrag:

Ein entsprechendes Formular zur Anforderung einer ISIN findet sich auf den Internetseiten des WM-Datenservice.
 

Aufbau der ISIN

Gemäß ISO Standard 6166 besteht die ISIN aus insgesamt 12 Zeichen. Die ersten beiden Buchstaben dienen als Ländercode (vgl. ISO Standard 3166). Deutsche ISINs beginnen mit dem Ländercode „DE“. Es folgt eine neunstellige alphanumerische Kombination, die aus den Großbuchstaben A bis Z (ohne Umlaute) und aus den Zahlen 0 bis 9 bestehen kann. Den Abschluss bildet eine Prüfziffer. Diese errechnet sich nach einem festgelegten Algorithmus.

Detail Info: ISIN/Stammdaten

Historie:

Von 1955 bis zur Einführung der ISIN im April 2003 wurden in Deutschland zur Identifizierung von nationalen Wertpapieren sechsstellige numerische WKN vergeben. Als Mitte der 80er Jahre immer mehr Anleger über Ländergrenzen und Kontinente hinweg Wertpapiergeschäfte tätigten, war eine häufige Konvertierung von Wertpapierkennnummern in die jeweilige länderspezifische Wertpapierkennzeichnung notwendig.
Im Jahr 1992 gründeten 22 nationale Vergabestellen für WKN die Organisation ANNA (Association of National Numbering Agencies; http://www.anna-web.org/) mit dem Ziel, die zum damaligen Zeitpunkt bereits bestehende, aber kaum genutzten Möglichkeit einer ISIN-Vergabe voranzubringen. In diesem Zusammenhang wurde bereits drei Jahre später eine elektronische Plattform geschaffen (GIAM = Global ISIN Access Mechanism) mit deren Hilfe ISIN-relevante Daten ausgetauscht werden konnten. Die Datenbank diente zur weiteren Verbreitung der ISIN. Nach einer Erweiterung der Datenplattform im Jahr 1999 konnten darüber weltweit Daten über ISIN-Kennzeichnungen zusammengeführt und anderen Datenanbietern zur Verfügung gestellt werden.
Im Januar 2000 fiel in Deutschland die Entscheidung, die ISIN sukzessiv bis zum Jahr 2003 als neue verbindliche Wertpapierkennziffer einzuführen. Bereits bestehende WKN wurden ab dem Einführungszeitpunkt parallel weitergeführt oder in eine ISIN übertragen.

Berechnung der ISIN-Prüfziffer:

Die Prüfziffer der ISIN berechnet sich nach einem standardisierten Algorithmus (Modulus 10 Double-Add-Double):

  • Zunächst werden alle Buchstaben der ISIN durch Zahlen ersetzt. Hierzu wird die Position des jeweiligen Buchstabens im Alphabet um neun erhöht. So wird aus A die Zahl 10, aus B die 11, ... und aus Z die Zahl 35. Demgegenüber bleiben alle Ziffern unverändert. Somit wird dann beispielsweise aus DE000ENAG99 die Ziffernfolge 13140001423101699 und aus DE000BAY001 die Ziffernfolge 1314000111034001.
  • Jede zweite Ziffer wird ausgehend/beginnend mit der letzten Ziffer mit zwei multipliziert und durch die Quersumme ersetzt. So wird aus 13140001423101699 die Ziffernfolge 23240001826101399 und aus 1314000111034001 die Ziffernfolge 1618000212064002.
  • Die Ziffern der resultierenden Ziffernfolge werden summiert, d.h. die Quersumme gebildet, und die Differenz zur nächst größeren 10er-Zahl ermittelt, die, wenn diese kleiner 10 ist, dann die eigentliche Prüfziffer darstellt bzw. wenn diese dann 10 ist, dann zu einer Prüfziffer 0 führt. Somit ergibt sich für DE000ENAG99 bzw. 13140001423101699 die Quersumme 51 und damit die ISIN-Prüfziffer 9 und für DE000BAY001 bzw. 1314000111034001 die Quersumme 33 und damit die ISIN-Prüfziffer 7.

Grundlegende Informationen für Emittenten:

Informationen zur Rechtsgrundlage, zu den Bestandteilen, zur Sprache und zu weiteren Punkten rund um ISIN/Stammdaten haben wir für Sie im Rahmen der „Grundlegenden Informationen“ zusammengestellt.

Wahl einer „Wunsch“-ISIN

Grundsätzlich wird die ISIN nach einem bestimmten Schema von der Vergabestelle zugeteilt (siehe oben). Wie bei der Wahl eines bestimmten Autokennzeichens ist es aber auch möglich eine „Wunsch-ISIN“ zu beantragen. Dabei wird der Kern der ISIN, die neunstellige Basisziffer, gemäß einer frei vom Antragsteller wählbaren Ziffern- oder Buchstabenfolge oder einer Kombination aus beiden vergeben. Die allgemeinen Vergaberichtlinien gelten auch in diesem Fall. WM-Datenservice behält sich indes vor, den Antrag auf Vergabe einer Wunsch-ISIN ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Details hierzu und zu den damit verbundenen Kosten können beim WM-Datenservice direkt erfragt werden.

Kontakt: Help-desk@wm-daten.com, Tel: +49-(0) 69-27 32 480, Stichwort „Emittentenkürzel“
 

Stammdaten

Die im Rahmen der Vergabe von Kennnummern erhobenen notwendigen Daten, die ähnlich den Angaben in einem Pass das Wertpapier näher kennzeichnen, nennt man Stammdaten. Bei der Beantragung der ISIN sind vom Antragsteller alle relevanten Stammdaten zum Wertpapier der Vergabestelle zur Verfügung zu stellen. Je nachdem, um welches Wertpapier es sich handelt (z. B. Aktie oder Anleihe) gehören hierzu insbesondere:

  • ISIN/WKN
  • Emittent
  • Gattung
  • Börsenplätze, an denen das Wertpapier gehandelt wird
  • Herkunftsland
  • Währung

Diese Daten werden von der Vergabestelle WM-Datenservice gesammelt und in einem öffentlich zugänglichen Register zur Verfügung gestellt. Bei der Beantragung der ISIN sind vom Antragsteller noch eine Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszuges und eine Kopie der Satzung der Vergabestelle zur Verfügung zu stellen. In der Folge benötigt der WM-Datenservice noch weitere Informationen über Emissionsfolgeereignisse, wie z.B. über anstehende Hauptversammlungen, Dividendenzahlungen sowie geplante Kapitalmaßnahmen. WM-Datenservice fragt diese Daten bei der Gesellschaft auf Basis der Veröffentlichungen im Bundesanzeiger (BANZ) nach, jedoch ist eine Vorabinformation sehr hilfreich.
Kontakt: Help-desk@wm-daten.com, Tel: +49-(0) 69-27 32 480
 

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